Der Kanton Luzern hat nach den Unwettern und Hagelschäden vom Juni 2021 ein Programm für energetische Sanierungen eingeführt.  Es werden damit Sonderbeiträge für energetische Sanierungen bei Totalschäden infolge der Unwetter (vor allem Hagelschlag vom Juni) gesprochen. Wer jetzt die Reparatur der entstandenen Gebäudeschäden mit einer energetischen Sanierung kombiniert,  wird vom Kanton finanziell unterstützt.

Der Hagelschlag vom 28. Juni 2021 beschädigte zahlreiche Dächer und Fassaden von Gebäuden im Kanton Luzern. Nun unterstützt der Kanton Luzern Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gebäude bei einer nötigen Wiederinstandsetzung zugleich energetisch sanieren möchten. Immobilienbesitzer können die Chance nutzen und von einem pragmatischen Vorgehen profitieren. Das Vorgehen hat der Kanton mit der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) abgestimmt. Wichtigste Punkte sind:

  • Der Totalschaden an der Gebäudehülle muss bei der GVL angemeldet sein.
  • Eine Gesuchseingabe vor Baubeginn ist nicht notwendig.
  • 40 Franken pro Quadratmeter beträgt der Förderbeitrag.
  • Minimale Fördersumme sind 1000 Franken oder eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern.
  • Die Abschlussmeldung der energetischen Sanierung inkl. aller Unterlagen muss bis spätestens 30.06.2022 bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) eingereicht werden.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Sanierung und erläutern die Bedingungen für die Förderbeiträge gerne persönlich.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Besichtigung vor Ort.